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GmbH Anteile,Schenkung,Mindestbeteiligung

Unser Mandant ist unstrittig zu mehr als 25% an einer GmbH beteiligt. Somit stellt die Beteiligung begünstigtes Vermögen i.S. d. § 13b Absatz 1 Nr. 3 ErbStG dar. Unser Mandant möchte nun von diesem Anteil einen Anteil in Höhe von 10% (bezogen auf das gesamte Stammkapital) auf eine weitere Person übertragen. Im Anschluss ist unser Mandant zu 15%, der Beschenkte zu 10% und die weiteren Beteiligten zu insg. 75% an der GmbH beteiligt. Fällt die Schenkung des 10%igen Anteils (und somit weniger als 25%) unter die Begünstigung des § 13a Absatz 1 ErbStG, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind?
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