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unentgeltliche Wohnungsüberlassung,Leihe,Schenkung

Eine bisher vermietete Wohnung soll unentgeltlich einem Kind überlassen werden. Ist diese Überlassung an ein Kind ein schenkungsteuerpflichtiger Vorgang? Das Kind ist nicht mehr in Ausbildung, sondern berufstätig. Dennoch stellt es eine Art des freiwilligen Unterhalts dar. Gibt es dafür einen Befreiungstatbestand? Denn § 13 Abs. 1 Nummer 12 Erbschaftsteuergesetz passt wohl nicht.
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