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Betriebsaufspaltung,Einzelunternehmen,Aufnahme natürliche Person

Sehr geehrte Damen und Herren, bei unserem Mandanten (Gesellschafter/Geschäftsführer mit 100% der Anteile) liegt eine Betriebsaufspaltung von (GmbH-Anteile im Betriebsvermögen der Einzelfirma). Es sollen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge im 1. Schritt 25% der Anteile auf den Sohn übertragen werden, die restlichen 75% sollen später folgen. Unseres Erachtens müssen dafür 25% des Einzelunternehmens übertragen werden. Können für diesen Übertrag die Begünstigungen des §13a/§13b ErbStG in Anspruch genommen werden?
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