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Unverzinsliches Darlehen,Steuerbare Zuwendung,§ 7 ErbStG

Unsere Mandantin M und ihr Ehemann E sollen von der Tante von M ein unverzinsliches Darlehen in Höhe von 170.000 € erhalten. Was ist im Rahmen der Schenkungsteuer zu beachten? 1. Falls tatsächlich keine Verzinsung erfolgt, liegt dann in dem Verzicht der Verzinsung eine Schenkung vor? Falls ja, wie erfolgt die Besteuerung? 2. Wenn das Darlehen tatsächlich an die Eheleute M u. E gewährt wird: Wäre es sinnvoller das Darlehen nur an M auszuzahlen? 3. Könnte eine Schenkung ausgeschlossen werden, wenn ein geringer Zinssatz vereinbart würde? Falls ja, wie hoch müsste dieser Zinssatz sein, wenn es sich um ein ungesichertes Darlehen handelt? 4. Muss eine Tilgungsvereinbarung erfolgen, damit der Sachverhalt als Schenkung anerkannt wird?
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