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Beschränkte Steuerpflicht,Inlandsvermögen,Steuersatz,Freibeträge,§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG

Meine Mandantin ist deutsche Staatsangehörige, allerdings dauerhaft wohnhaft in Polen, dort unbeschränkt steuerpflichtig, keine Steuerpflicht in Deutschland. Nun hat sie von ihrer Mutter, polnische Staatsbürgerin, wohnhaft in Polen, eine Immobilie (Wert ca. 700.000 €) in Deutschland geerbt. Mutter ist verstorben. Unterliegt dieser Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer in Deutschland? Wenn ja, welcher Steuertarif kommt zur Anwendung? Gibt es Meldepflichten beim Finanzamt?
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