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Erbengemeinschaft,Teilauseinandersetzung,Rechtsfolgen

Sehr geehrte Damen und Herren, in unserer Mandantschaft, der Familie G., ist der Vater verstorben und hinterlässt ein großes Immobilienvermögen an seine Frau (Witwe) und die beiden volljährigen Söhne F und S. Der Todesfall war bereits im Januar 2023. Die eigentlich rechtlich entstehende Erbengemeinschaft ist sich über die Verteilung des Vermögens einig und möchte für bestimmte Immobilien eine direkte Zuordnung. Das heißt exemplarisch: Immobilie 1 und 2 sollen nur der Witwe zugerechnet werden, Immobilie 3 und 4 nur Sohn F, Ein Geldbetrag geht an Sohn S. und die restlichen Immobilien wandern in die Erbengemeinschaft. Ist diese teilweise Erbauseinandersetzung möglich? Wir können gegenständlich exakt beziffern und berechnen was den von Einzelpersonen übernommen wird und was in den "Pool" der Erbengemeinschaft fließt. Herzlichen Dank für Ihre Einschätzung
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