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§ 29 ErbStG,Schenkungssteuer bei Rückforderungsrechten

Zwischen meinen Mandanten A und B gibt es einen Schenkungsvertrag aus dem Jahre 2008. In diesem Vertrag wurde die Schenkung von GmbH-Anteilen vereinbart. Diese wurde vollzogen in 2008 und auch schenkungssteuerlich abgewickelt. A + B sind ab 2008 nun beide Gesellschafter der XY GmbH. A hat B 37 % der Anteile geschenkt, um die Nachfolge zu gewährleisten. A + B sind nicht verwandt. B arbeitete zum Schenkungszeitpunkt bereits mehrere Jahre in der GmbH. Nun im Jahre 2023 hat man sich derartig zerstritten, dass B die Schenkung rückgängig machen möchte, im Vertrag ist dazu eine Regelung vorhanden. Diese sieht vor, dass wenn B das Beschäftigungsverhältnis in der XY GmbH beendet, die Schenkerin das Recht hat, die Schenkung rückgängig zu machen. Zusätzlich ist eine Entschädigungsregelung enthalten, die besagt, dass bei Ausübung der Rücktrittsrechtes durch die Schenkerin keinerlei Anspruch auf Abfindung besteht. Die Beteiligten sind sich darüber einig und würden das so durchführen. Meine Frage: Die Anteile sind in den Jahren 2009 bis 2022 im Wert um das 10Fache gestiegen. Geht diese Angelegenheit schenkungssteuerlich mit Rückabwicklung ohne Schenkungssteuer über die Bühne? 2008 Wert ca. 300.000,00, 2022 Wert ca. 3.000.000,00
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