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Verwaltungsvermögen,Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke

Sachverhalt: Unser Mandant, ist eine gewerblich geprägte Personengesellschaft, die eigenen Grundbesitz sowie eigenes Kapitalvermögen (Wertpapiere, etc.) hält und verwaltet. Auf dem Grundstück stehen div. Hallen und Gebäude. Eine Halle wird einerseits im Rahmen der Betriebsaufspaltung und andererseits zu fremden betrieblichen Zwecken vermietet. Die übrigen Gebäude/Hallen sind teilweise zu fremden betrieblichen Zwecken vermietet und teilweise stehen diese leer. Für die Gesellschaft ist für erbschaftsteuerliche Zwecke eine Erklärung zur Feststellung des Bedarfswerts zu erstellen. Fragen: 1) Handelt es sich bei den teilweise leerstehenden Gebäuden/Hallen bzw. Gebäude- u. Hallenteilen um Verwaltungsvermögen gem. § 13b Abs. 4 ErbStG? 2) Falls nein, gibt es formale Voraussetzungen (Abgeschlossenheit etc.) dafür, dass es kein Verwaltungsvermögen vorliegt? 3) Wie erfolgt eine wertmäßige Aufteilung zwischen Verwaltungsvermögen und begünstigtem Vermögen (Grundstück wird im Ertragswertverfahren bewertet)?
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