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Nachlassverbindlichkeiten,Pflichtteil

Meine Mandantin hat von ihrer verstorbenen Tante ein Zweifamilienhaus geerbt. Es besteht ein Pflichtteilsanspruch der Kinder der Verstorbenen. Der Verkehrswert des Grundstücks wurde auf 425.000 Euro geschätzt, der Wert für die Erbschaftsteuer wurde vom Finanzamt mit 413.000 Euro festgestellt. Der Pflichtteilsanspruch ist noch strittig, er wird ca. 200.000 Euro betragen. Frage: Kann der Pflichtteilsanspruch in voller Höhe bei der Berechnung der Erbschaftsteuer steuermindernd berücksichtigt werden?
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