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Optionsverschonung,Antragstellung,Frist

Wie ist die Rechtslage hinsichtlich der Wahlrechtsausübung im Rahmen einer Schenkungsteuererklärung (Übertragung von Betriebsvermögen) zwischen der Regelschonung (85 %) sowie der Vollverschonung (100 %) i.S.d. § 13a ErbStG? Welche Konsequenzen ergeben sich für eine Änderung der Wahlrechtsausübung (Regel- zur Vollverschonung und Voll- zur Regelverschonung)? Bis wann kann das Wahlrecht ausgeübt werden? Bis wann kann ein Wechsel stattfinden?
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