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§ 7 ErbStG,Treuhand,Kontovollmacht

A und B sind verheiratet. A und B möchten jeweils 200.000 Euro von ihrem alleinigen Vermögen an den Enkel schenken. Das Geld fließt auf ein gesondertes Konto des Enkels. Die Großeltern (A und B) wollen sich aber die Treuhandschaft bis zum vollendeten 21 Lebensjahr sichern und würden dann natürlich vom Vater des Enkels als Vertretungsberechtigter eine Kontovollmacht erhalten. Welche schenkungsteuerlichen Konsequenzen ergeben sich?
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