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Vorweggenommene Erbfolge,Nießbrauchsrecht

Unsere Mandantin ist Eigentümerin einer Wohnung. Diese soll an den Sohn übertragen werden. Aktuell ist der Sohn Mieter und zahlt auch Miete. Um unter dem Freibetrag von 400.000 € zu bleiben, will die Mandantin die Übertragung an den Sohn gegen Nießbrauch überlassen. Frage: Ist es nach der Übertragung mit Nießbrauch notwendig, dass der Sohn weiterhin Miete zahlt? Das heißt, ist für den Abzug der Nutzungsauflage in der Schenkungsteuererklärung tatsächlich eine weitere Mietzahlung nötig?
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