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Vorerbschaft,Nacherbschaft

Mein Mandant ist Vorerbe. Laut Erbschein ist er von den Beschränkungen des § 2136 BGB befreit. Er hat von seiner Schwester 1,4 Mio. Euro geerbt. Bargeld 960.000,00 € und eine Wohnung, die er im Einverständnis mit den Nacherben für 440.000,00 € verkauft hat, geerbt. Von dem Erbe hat er die Erbschaftsteuer in Höhe von 294.000,00 € gezahlt. Nacherben sind seine beiden Kinder und 3 Enkelkinder. Kann er das Erbe schon jetzt auf die Nacherben übertragen? Sollte er dafür einen Vertrag mit den Nacherben schließen damit sie nicht später sagen können, dass sie das Nacherbe nicht vollständig bekommen haben? Schenkungssteuer würde nicht mehr anfallen, da die Freibeträge ausreichen. Besteht als andere Variante die Möglichkeit, dass die Nacherben 50 % von ihrem Erbe an den Vorerben verkaufen und als Gegenleistung sofort die anderen 50% den Nacherbes erhalten? Die verkauften 50% würden sie bei versterben des Vorerben erhalten. Ist das überhaupt ein Kaufvertrag, oder schenken die Nacherben dem Vorerben die verkauften 50%?
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