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§ 13a ErbStG,schädliche Verwendung,Schenkung

Sehr geehrte Damen u. Herren, ich bitte um Erstellung eines Kurzgutachtens zu nachfolgendem Sachverhalt: A hat von B im Wege der Erbschaft am 06.06.2016 eine Gewerbebetrieb erworben. Der Gewerbebetrieb ist ein Besitzunternehmen, welches im Betriebsvermögen das bebaute Grundstück „Produktionshalle“ u. den GmbH-Anteil am Betriebsunternehmen (Betriebsaufspaltung) hält. Das Betriebsvermögen hat lt. Erbschaftsteuerbescheid einen Wert von EUR 517.412,00 A wurde im Erbschaftsteuerbescheid der Verschonungsabschlag (5 Jahre, 85%) gem. § 13a Abs. 2 ErbStG i. H. v. EUR EUR 439.800,00 gewährt A hat am 05.11.2019 von dem GmbH-Anteil 15% seinem Kind im Wege der Schenkung übertragen (Entnahme aus dem Betriebsvermögen). Frage: Liegt hinsichtlich der Entnahme des 15% GmbH-Anteils ein schädliche Verwendung gem. § 13a Abs. 5 S. 1 Nr. 1ErbStG innerhalb von fünf Jahren vor? Falls ja, in welcher Höhe vermindert sich der Verschonungsabschlag?
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