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§ 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG,Freibetrag,Familienstiftung

A gründet eine Familienstiftung mi 1 Mio. €. Er ist noch alleinstehend ohne Kinder. Davon ausgehend, dass er alleine eine Familienstiftung gründen kann, soll diese seinen zukünftigen Nachkommen unbegrenzt dienen, also auch Urururenkeln. Wie wird die Schenkungsteuer bei der Einlage in den Stiftungsstock berechnet?
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