Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

disquotale Erbauseinandersetzung,§ 7 Abs. 4 ErbStG

A und B sind als Kinder zu gleichen Teilen Erben der C. Der Nachlass der C besteht aus Privatvermögen in Form von Geld und Grundstücken. C hat keine Anordnung hinterlassen, wie der Nachlass auf A und B aufzuteilen ist. Für die Erbschaftsteuer wird für A und B die Erbquote von je 50% berücksichtig. A und B möchten nun die Erbengemeinschaft auflösen und die Vermögenswerte untereinander aufteilen. Ein Ausgleich von möglichen Wertunterschieden ist nicht geplant. Muss hier ggf. ein Schenkungssachverhalt zwischen A und B (Geschwister) für Wertunterschiede bei der Aufteilung beachtet werden (FB nur 20.000,-), wenn die Geschwister hier z.B. "weiche" Faktoren (wer hat sich wie sehr zu Lebzeiten um die Eltern gekümmert etc.) bei der Aufteilung des Nachlasses berücksichtigen und einer wertmäßig mehr erhält als der andere? Ich denke, ja. Es sei denn, die Wertungleichheit ergibt sich aus Unkenntnis.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen