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Vereinfachter Ertragswert,Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit,Verkauf an Mitarbeiter

Ein Mandant ist in leitender Position bei einem Einzelunternehmen (Reifenhandel) beschäftigt. Der Inhaber sucht einen geeigneten Nachfolger und bietet unserem Mandanten eine 50-prozentige Beteiligung an. Gemäß Betriebsbewertung hat das Einzelunternehmen einen Wert im vereinfachten Ertragswertverfahren von rund 2 Mio. €. Der Inhaber bietet den Anteil von 50 % (Wert 1 Mio. €) zu einem Preis von 500.000 € an. Grund für diesen Kaufpreis, der nicht dem Ertragswert entspricht, sind das schwierige Marktumfeld und die schwierige Suche nach einem geeigneten Nachfolger, der das Unternehmen fortführt. Frage 1) Bestehen durch den „vergünstigten“ Preis eventuell Probleme im Bereich einer Schenkung? Frage 2) Kann die „vergünstigte Überlassung“ der Anteile an zuvor beschäftigte Arbeitnehmer Arbeitslohn darstellen?
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