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Hilfsaktion,natürliche Person,Spendensammlung

A verunglückt schwer im Ausland und liegt im Krankenhaus. Freund B ruft zu einer Hilfsaktion auf und eröffnet ein Bankkonto auf seinen Namen mit Betreff „Hilfsaktion A“. Auf dieses „Hilfskonto“ überweisen diverse Personen Geldbeträge bis zu insg. 25.000 €. B teilt allen Einzahlern mit, dass keine Spendenbescheinigungen ausgestellt werden können. Die Familienangehörigen von A legen dem B Kostenrechnungen des A vor, welche B vom Hilfskonto bezahlt. Ich bitte um einkommensteuerliche und schenkungsteuerliche Beurteilung. Alternativ überweist B den Familienangehörigen von A die Einzahlungen zur weiteren Verwendung. Unterschied?
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