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Erbe,Österreich

Unsere Mandantin ist mit ihrem Ehemann 2020 aus D fortgezogen und ganz nach Österreich umgesiedelt. Sie hat seitdem keinen Wohnsitz in D, ist aber deutsche Staatsangehörige, dto. Ehemann. Der Ehemann hatte Immobilien in D vermietet und deutsche Konten. Er war also beschränkt ESt-pflichtig. Im November 22 ist der Ehemann verstorben, die Ehefrau ist Alleinerbin. Es gibt in Österreich ein EFH als Familienwohnheim. Fragen Was ist nach welchen Grundsätzen in dieser Konstellation steuerpflichtig in D? Welche Freibeträge sind anzuwenden?
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