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Rückübertragung,Bewertungsstichtag

Meine Frage richtet sich nach der Beurteilung eines geltend zu machenden Rückübertragungsrechts. Der Vater hat eine Wohnung mit einem Nießbrauchsrecht an den Sohn übertragen. Im Vertrag wurde vereinbart, dass beim Vorversterben des Sohns ein Rückübertragungsrecht besteht mit dem Zusatz, dass der Gesamtrechtsnachfolger des Sohns die Wohnung dem Vater oder einer vom Vater bestimmten Person zurückgeben muss. Das heißt, dass entweder der Vater wieder Eigentümer wird oder eine dritte Person. Der Sohn ist nun verstorben. Bei der Geltendmachung des Rechts durch den Vater und Übertragung auf den Vater wird keine Steuer anfallen. Wenn der Vater jetzt die weitere Option aus dem ursprünglichem Vertrag zieht und die Wohnung sofort an einen weiteren Sohn weitergibt, so ist die Frage, ob für die Berechnung der Schenkungsteuer an den weiteren Sohn der Wert der Wohnung zum Stichtag des ursprünglichen Vertrags anzusetzen ist oder der Wert, der sich am Stichtag jetzt ergibt, wo der Vater das Rückübertragungsrecht geltend macht und die Wohnung dem weiteren Kind übergibt?
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