Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Nachlassverbindlichkeiten,Zugewinnausgleich,Pflichtteil

Ehegatten habe Berliner Testament abgeschlossen mit Letztlebendem als Alleinerben. Nun verstirbt die Ehefrau und hinterlässt Vermögen. Der Ehegatte schlägt das Erbe zugunsten der beiden Töchter aus. Der beratende Anwalt protokolliert im November 2022 die Ausschlagung. Nun kommen die Angehörigen mit einem vom Anwalt aufgesetzten Vertragsentwurf: „Erbauseinandersetzungs- und Übergabevertrag sowie Vertrag zur Abgeltung von Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsansprüchen“. In der Präambel des Vertrags wird geregelt, dass der Ehemann gegenüber den Erbinnen seine Ansprüche auf den kleinen Pflichtteil sowie seine Zugewinnausgleichsansprüche geltend macht. Beide Ansprüche sollen mit konkreten Euro-Werten gefüllt werden und ihm ausgeglichen werden von den Töchtern. Fraglich für uns ist: Können diese beiden Ansprüche bei den Erbinnen als Auflagen/Schulden bei der Ermittlung ihrer Erbschaftsteuer gegenüber der Mutter abgezogen werden oder sind es Schenkungen (im Wert der Zahlung des Zugewinnausgleichswerts) der Töchter an den Vater? Ist der zeitliche Auseinanderfall von der Ausschlagung des Erbes und nun der Geltendmachung der Ansprüche in der Präambel hier schädlich?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen