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Schenkung,Anzeigepflicht,Freibetrag

Ein Mandant hat über mehrere Jahre hinweg Schenkungen an sein Kind vorgenommen. Dabei hat der immer beachtet, dass insgesamt der Freibetrag von 400.000 € nicht überschritten wird. Er hat aber keine Schenkungsteuererklärungen dazu eingereicht (und es war noch keine notariellen Vorgänge). Nun soll eine Schenkung durchgeführt werden, bei der dann Schenkungssteuer anfällt und im Rahmen dieser Erklärung müssen dann drei oder vier nicht erklärte Schenkungen deklariert werden. „Was kann da passieren?“
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