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Familienheim,Schenkung,Kind

K erhielt von seinem Vater vor neun Jahren das EFH geschenkt, Wert zum Zeitpunkt Schenkung ca. 280.000 €. Vater ist im Nov. 2022 verstorben, weiteres Erbvermögen Bargeld und Sonstiges im Wert von ca. 600.000 €. K beabsichtigt, das geschenkte Haus, worin der Vater wohnte, selbst zu beziehen. In einem Monat läuft die Sechs-Monats-Frist ab. K ist bisher in seiner ETW in Karlsruhe mit Wohnsitz gemeldet. Dringliche Fragen: 1. Wenn K jetzt, innerhalb der Sechs-Monats-Frist, sich in das geschenkte Haus ummeldet, „erbt“ er dann das Haus per Todesdatum Vater „erb- und schenkungsteuerfrei“? 2. Wird das Haus mit in das Erbvermögen einbezogen? 3. Berechnung der Erbschaftsteuer?
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