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Grundschuld,Übernahme,Gegenleistung

Bei unserem Mandanten ist eine Übertragung von Grundstücken von der Mutter auf den Sohn und dessen Kinder, also Enkel, geplant. Die Grundstücke werden teilweise mit einem Nießbrauch belastet und auch eine Darlehensschuld i. H. v. 350.000 Euro wird als Gegenleistung übernommen – Beides wird bei der Bewertung jeweils abgezogen. Des Weiteren ist für dieses Darlehen, welches übernommen wird, eine Grundschuld von 370.000 Euro im Grundbuch eingetragen. Die Grundschuld wird auf einem Grundstück eingetragen werden, das Darlehen wird als Gegenleistung für ein anderes Grundstück übernommen. Kann eine Grundschuld den schenkungssteuerlichen Wert bei einer Übertragung vermindern? Kann die Grundschuld und das Darlehen wie oben beschrieben bei einer Übertragung wertmindernd berücksichtigt werden? Wie ist in diesem Zusammenhang R H 13.4 ErbStH zu verstehen?
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