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Bewertung Grundvermögen,Bodenrichtwerte,Anpassungen

Sind bei Grundstücksbewertungen für Erbschaftsteuerzwecke Anpassungen des Bodenrichtwerts lt. Gutachterausschuss möglich? Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein gewerblich genutztes Grundstück, welches mit einem Einzelhandelsmarkt bebaut ist. Das Grundstück hat eine Größe von 1.254 m². Der BRW in diesem Gebiet ist als Wert für Wohnbaugrundstücke mit einer Grundstücksgröße von 550 m² festgesetzt worden. Für ein anderes Grundstück, welches ebenfalls mit einem Lebensmitteleinzelhandelsmarkt bebaut ist und eine Größe von 4.308 m² hat, ist der BRW ebenfalls als Wohnbaufläche mit einer Fläche von 750 m² festgelegt. Einen Ansatz des BRW einer vergleichbaren Fläche lehnt die Finanzverwaltung mit der Begründung ab, dass dies nur in den Fällen möglich sei, wenn der Gutachterausschuss keinen Bodenrichtwert ermittelt hat. Gibt es eine Möglichkeit, den festgesetzten Bodenrichtwert zu verändern?
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