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Erbschein - Grundlagenbescheid,Festsetzungsverjährung,§ 170 Abs. 5 Nr. 1 AO

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mandant ist verstorben. Sein Besitz besteht aus dem selbst genutzten Hauseigentum, mehreren Grundstücken, Immobilien und einem 40%igem Anteil an einer GbR, die Einkünfte aus der Vermietung an einen Lebensmittelmarkt erzielt sowie Geldvermögen und möglicherweise Einrichtungsgegenstände. Ein Testament existiert nicht. Der Verstorbene hat zwei Töchter. Eine der beiden Töchter hat Vollmacht über den Tod hinaus für alles. Wie auch immer, die beiden Töchter streiten um‘s Erbe, ob die bevollmächtigte Tochter Alleinerbe ist oder beide zur Hälfte Erben sind. Auch wenn die bevollmächtigte Tochter Alleinerbe wird, erhält die zweite Tochter ihren Pflichtanteil mit 25%. Der Vorgang liegt nach LG, OLG nun beim BGH. Ich habe die Steuererklärung für den Nachlass zu erstellen. Wie verhält man sich in der Zeit bis zur endgültigen Feststellung, wer Erbe und mit wieviel Prozenten wird. Das gilt für die einheitliche und gesonderte Feststellung. Wie verhält es sich mit der Erbschaftsteuererklärung? Sind Ihnen Fälle bekannt, die evtl. vorläufig veranlagt und später berichtigt werden?
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