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§ 29 ErbStG,Nachträglicher Nießbrauch

Sehr geehrtes Experten-Team, ein Mandant von uns hat seiner Ehefrau eine Immobilie im Rahmen einer Schenkung übertragen. Entgegen unserem Angebot – die Immobilie vorab zu bewerten und die Schenkungsteuer zu prüfen – wurde der Fall beurkundet. Nach Auffassung des Mandanten lag der Wert der Immobilie abzüglich der noch verbleibenden Restschulden innerhalb des Schenkungs-Freibetrages. Sowohl das Finanzamt wie auch unsere Berechnung ermitteln nun einen Wert, der Schenkungsteuer auslöst. Kann der Wert der Immobilie durch nachträglichen Eintrag eines Nießbrauchs Recht gemindert werden? Gibt es sonstige Möglichkeiten den Vorgang rückgängig zu machen? Für Ihre Mühe im Voraus vielen Dank. Sollten Sie noch Fragen haben, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß D. Wilmer Steuerberater
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