Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 13a ErbStG,Treuhandvertrag

An unserer GmbH ist A zu 100% im Außenverhältnis beteiligt. Eintragung im Handelsregister liegt vor. Im Innenverhältnis hält A die Anteile treuhänderisch für B (20%), C (20%) und D (20%). A hält somit im Innenverhältnis 40% der Anteile am Stammkapital. Jetzt soll A jeweils 20% seiner Anteile an B und C verschenken. Unterstellung: Verschonungsabschlag in Höhe von 85% wird unterstellt In einem 2 Schritt sollen dann B und C jeweils 6,67% ihrer Altanteile (nicht die gerade von a erhaltenen Anteile) an D verschenken. Im Ergebnis haben dann B,C und D jeweils 1/3 der Anteile. Gleichzeitig soll A 100% der Anteile lt. Handelsregister (somit im Außenverhältnis) an B übertragen. Frage 1: Liegt bei der Übertragung aus Schritt 2 (B und C jeweils 6,67% an D) eine Begünstigung gem. § 13a Absatz 1 ErbStG mit 85% Verschonungsabschlag vor? Frage 2: Stellt die Übertragung der im Handelsregister eingetragenen Anteile (Außenverhältnis) einen Verstoß gegen die Behaltefrist gem. § 13a Absatz 6 ErbStG dar? Im Innenverhältnis ergeben sich ja keine Änderungen, da B,C und D weiterhin mit jeweils 1/3 am Stammkapital beteiligt sind.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen