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Begünstigung,Betriebsvermögen

Sinn und Zweck einer Immobilien GmbH & Co. KG ist die gewerbliche Vermietung eines Grundstücks. Der Mehrheitsanteilseigner ist verstorben und nun erben seine beiden Söhne jeweils 50 % seiner Anteile. Die Frage ist, ob das Grundstück begünstigtes Vermögen oder schädliches Verwaltungsvermögen i.S.d. § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 1 ErbStG ist.
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