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Schenkung GmbH-Anteile,Behalteverstoß,Veräußerung Assets

Anteile einer produktiven GmbH wurden 2017 unter Anwendung der Erleichterungen (Regelverschonung) für produktives Vermögen vom Vater auf die Mutter und die Tochter zu je 50 % vererbt. Der Betrieb wurde seitdem bis heute unverändert fortgeführt. Die fünfjährige Behaltensfrist etc. ist erfüllt. Nun überlegen Mutter und Tochter, den produktiven Geschäftsbetrieb zu veräußern. Zurück bliebe anschließend eine rein vermögensverwaltende GmbH. Geldvermögen zurzeit ca. 3 Mio. €. Mit gehts vorab um einen allgemeinen Gedanken. Wenn beispielsweise im Dezember 2023 der produktive Geschäftsbetrieb veräußert werden würde, liegt ab Januar 2024 eine reine vermögensverwaltende GmbH vor. Überträgt die Mutter auf die Tochter die Anteile dann zum Beispiel erst 2028, ist keine Begünstigung für produktives Vermögen mehr möglich. Erfolgt die Schenkung der Anteile von Mutter auf Tochter aber zum Beispiel noch im Oktober 2023, könnte das vereinfachte Ertragswertverfahren rückblickend basierend auf den Jahren 2020–2022 angewandt werden, es ergäbe sich ein stattlicher Unternehmenswert von zum Beispiel 10 Mio. € und der Verwaltungsvermögenstest wäre vergleichsweise harmlos. Oder wäre die Änderung des Unternehmensgegenstands ab Januar 2024 hier bereits schädlich?
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