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nachrangiger Nießbrauch,Sukzessivnießbrauch,Folgen für den Erwerber

Ein Mietwohngrundstück befindet sich im Privateigentum von A. Sie räumt ihrer Tochter B (60 Jahre alt) einen Nießbrauch ein. Außerdem räumt sie ihrem Sohn C (65 Jahre alt) einen nachrangigen Nießbrauch ein, sollte der von B erlöschen. Frage: 1) Ist der Nießbrauch für C als Schenkung anzusehen mit Eintragung oder mit Versterben/Aufhebung des Nießbrauchs von B? 2) Wie ist der Wert der Schenkung für C zu ermitteln? Mit seinem Alter bei Schenkung oder bei Bs Tod/Verzicht, falls C dann noch lebt?
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