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Tochter,Familienheim,Hauptwohnsitz

Ehemann M verstirbt. Ehefrau F und Tochter T erben das bisher von M und F bewohnte Einfamilienhaus (250 qm Wohnfläche) zu jeweils 50 %. T, die Ihren 1. Wohnsitz bisher am Studienort (50 km entfernt) hat, möchte zur Unterstützung ihrer Mutter wieder vermehrt ihr noch vorhandendes Kinderzimmer im Elternhaus nutzen (insbesondere an Wochenenden, in den Semesterferien etc.), wobei die Wohnung am Studienort auch weiterhin genutzt wird. Sind die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG für T erfüllt?
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