Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Geldschenkung,Einigung,Gestaltung

Sachverhalt: Vater V schenkt Sohn S per Banküberweisung Ende 2022 480.000 €. Vorschenkungen gab es keine. Somit müsste S nach Abzug des Freibetrags i.H.v. 400.000 € SchSt bezahlen. Es existiert hierüber zwar ein Schriftstück, aber dies ist nur V und S bekannt. Das Finanzamt hat noch keine Kenntnis erlangt. S hat seinerseits zwei Kinder, K1 und K2. Anfang 2023 sagt er sich, dass er die Schenkung modifizieren könnte, indem V dem S nur 380.000 € schenkt und K1 und K2 je 50.000 € erhalten. K1 und K2 sind volljährig. V ist damit auch einverstanden und würde die Schriftstücke auch rückwirkend ändern. Bei Anerkennung würden keine SchSt entstehen, da K1 und K2 auch keine Vorschenkungen erhalten haben und einen Freibetrag von je 200.000 € haben. Argument des S sollte sein, dass die Schenkung auch angenommen werden muss und diese nur in Höhe von 380.000 € angenommen wird, die Annahme der Schenkung in Bezug auf die verbleibenden 100.000 € soll nicht erfolgen. Fragen: 1. Ist diese Vorgehensweise steuerlich so möglich oder ist keine rückwirkende Gestaltung nicht mehr möglich? 2. Könnten die Schriftstücke alternativ auch geändert werden, und S überweist die 50.000 € jeweils an K1 und K2, so dass dieses Geld mit der Anweisung des V an den S für die Schenkungen an K1 und K2 überwiesen wurde?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen