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Nießbrauch,Abzug,Nichtausübung

A besitzt ein Einfamilienhaus in München. Er möchte dieses EFH hat seinen Sohn unter Nießbrauchsvorbehalt schenken. Das EFH ist im Zeitpunkt der Schenkung nicht vermietet. Geplant ist, dass nach der Schenkung der Sohn die Immobilie selbst nutzt und nicht an fremde Dritte vermietet wird. Frage: Kann bei der Schenkung des EFH an den Sohn der Wert des vorbehaltenen Nießbrauchs vom Wert der Schenkung abgezogen werden, obwohl gar keine Vermietung erfolgt? Oder handelt es sich bei der unentgeltlichen Nutzung des Sohnes um eine weitere Schenkung des Vaters an seinen Sohn?
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