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Erbengemeinschaft,Erbauseinandersetzung,Begünstigungstransfer

Es besteht folgende Konstellation bei der Erbengemeinschaft: 1. Verstorbener Ehemann (EM) 2. Überlebende Ehefrau (EF) 3. Drei volljährige Kinder (K) Es besteht kein Testament, so dass die gesetzliche Erbfolge eintritt. Das Vermögen besteht aus Immobilien (selbstgenutzt) sowie Kapitalvermögen sowie Antiquitäten wie Bücher und Kunst etc. Das Vermögen wird mit 2,0 Mio. € bzw. etwas mehr angegeben. Die selbstgenutzte Immobilie gehörte bis zum Tod des EM je zur Hälfte dem EM und der EF. Gewünscht ist, dass das Vermögen so aufgeteilt wird, dass keine Erbschaftsteuer anfällt. Hierzu nun folgende Fragen: 1. Ist mit dem Tod des EM und Vaters eine Erbengemeinschaft bestehend aus der EF und der Kinder an allen Vermögensgegenständen entstanden? Vermächtnisse wurden nicht ausgesprochen. 2. Wäre es möglich, innerhalb eines überschaubaren Zeitraums auf den Todeszeitpunkt sog. Teilungsanordnungen an die Erben zuzuweisen, um eine mögliche Erbschaftsteuer zu vermeiden bzw. zu reduzieren? 3. Wäre trotz Teilungsanordnungen – bei Zuweisungen von Mehrwerten – trotzdem die Erbschaftsteuer nach dem gesetzlichen Erbstatut von der EF und den Kindern zu entrichten? Was würde dann mit den Mehrwerten passieren? 4. Wenn die EF und Mutter einen weiteren Anteil am gemeinsamen Haus erbt (50 % + 50 % von Anteil EM = insgesamt 75 %), besteht dann die Möglichkeit der Befreiung gem. § 13c ErbStG für das selbstgenutzte Haus bzw. den ererbten Anteil, obwohl ein 25%iger Anteil den Kindern als Erben gehört?
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