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Erbschaftsteuer,Grundstück,neue Tatsachen

A hat vier Kinder, B, C, D und E. Gemäß Testament erbt B das Familienheim. Sollte B nach Ableben der A die Immobilie innerhalb von 15 Jahren verkaufen, ist der Verkaufspreis auf B, C, D und E aufzuteilen. Kann B im Fall des Verkaufs die auszuzahlenden Kaufpreisanteile rückwirkend bei der Erbschaftsteuer als Nachlassverbindlichkeit geltend machen?
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