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Gebäude auf fremdem Boden,Schenkung,Wertersatzanspruch

Die Ehefrau (Kostenträger) errichtet ein Geschäftsgebäude auf dem Grundstück ihres Ehemanns im Jahr 1986. Im Rahmen einer Betriebsprüfung wird im Jahr 1989 ein Vertrag über wirtschaftliches Eigentum der Ehefrau an dem Gebäude seitens des Finanzamts verneint (Vertrag wurde wegen Mängeln nicht anerkannt). Somit wurde dieser Vertrag von den Ehegatten wieder aufgehoben (mündlich). Es liegt Zugewinngemeinschaft vor. Fragen: 1) Liegt durch den Bau (und die Kostenübernahme) der Ehefrau auf dem Grundstück des Ehemanns eine steuerpflichtige Schenkung vor oder ist dies durch einen entstehenden Zugewinnausgleichsanspruch gegenüber ihrem Ehemann abgegolten? 2) Reicht es für den Beginn der Verjährungsfrist einer Schenkung aus, dass die Betriebsprüfung (oder eine andere Abteilung der Finanzverwaltung) Kenntnis von einer Schenkung erlangt hat, oder muss für den Beginn der Verjährungsfrist einer Schenkung eine Meldung bei der zuständigen Schenkungsteuerstelle vorliegen?
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