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LuF,Verpachtung von Flächen für Windmühlen,ertragsteuerliches Betriebsvermögen

Die Frage betrifft das SchenkungsteuerG, EinkommensteuerG, UmwStG, GewStG. Unser Mandant ist beteiligt an einer GbR, welche forstwirtschaftliches Vermögen von rd. 900 ha hält. Das Vermögen der GbR ist im Wesentlichen dadurch entstanden, dass unser Mandant sein Einzelunternehmen in 2022 in die GbR gemäß § 24 UmwStG gegen Gewährung von Gesellschafterrechten ohne Aufdeckung von stillen Reserven eingebracht hat. Jetzt sollen an der GbR seine Kinder beteiligt werden. Die Übertragung soll im Wege der vorweggenommenen Erbfolge erfolgen und der Verschonungsabschlag soll gemäß § 13a ErbstG in Anspruch genommen werden. Im Anschluss an die Schenkung sollen Flächen der GbR verpachtet werden. Die Pächter werden auf den Flächen Windmühlen aufstellen. Die Pachtverträge sollen eine zeitliche Befristung haben, so dass die Flächen irgendwann wieder forstwirtschaftlich genutzt werden können. Fraglich ist, ob das Verpachten der Flächen zu einer Entnahme der Flächen führt und somit – ertragsteuerlich zur Aufdeckung von stillen Reserven führt, – schenkungsteuerlich zum Wegfall des Verschonnungsabschlag führt, – ertragsteuerlich die Einbingung zu Buchwerten schadet. Darüber hinaus ist fraglich, ob die Verpachtung zu gewerbesteuerlichen Einnahmen führt. Könnten noch andere Probleme in diesem Zusammenhang bestehen?
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