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Pflichtteilsverzicht,Abfindungsbetrag

Die Eltern A und B möchten Kind 1 das private Wohnhaus unter Eintragung des Wohnrechts übertragen. Das Kind 2 soll eine Abfindungszahlung von 100.000 € erhalten und dafür verzichtet Kind 2 auf sein Pflichtteilsrecht. Kind 1 soll die Zahlung an Kind 2 leisten. Gilt für die Abfindungszahlung der Freibetrag für die Schenkung vom Übergeber an den Übernehmer, also Eltern an Kind in Höhe von je 400.000 € oder der Freibetrag unter Geschwistern von 20.000 €?
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