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§ 7 ErbStG,§§ 1033 ff. BGB,§ 12 BewG,Entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchs

Tochter ist Eigentümerin eines von ihren Eltern an sie im Jahr 1994 übertragenen Mehrfamilienhauses. Eltern behielten sich den Nießbrauch vor. Die noch lebende Mutter soll nun entgeltlich mit einer lebenslänglichen Rente für das Nießbrauchsrecht abgegolten werden, da umfangreiche Renovierungsmaßnahmen (150 T€) anstehen. Um die Höhe der Rente zu berechnen, wurde der Jahreswert des Nießbrauchsrechts im Vorfeld mit dem Reinertrag des Nießbrauchs im Durchschnitt der letzten drei Jahre (2020–2022) ermittelt und durch zwölf Monate geteilt. Die Rente soll auf Anfrage der Tochter um ca. 500 € gemindert werden, um eventuelle zukünftige Finanzierungskosten für weitere Renovierungen aus dem Ertrag des Gebäudes leisten zu können. Ich bitte um Darstellung der ertragsteuerlichen und schenkungsteuerlichen Konsequenzen für die Zahlung einer geminderten Rente an die Mutter.
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