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Tod Nießbrauchsberechtigter,Bewertung Nießbrauch,§ 14 BefG

Unser Mandant hat vor zehn Jahren von seinen Eltern ein Mietwohngrundstück übertragen bekommen. Für die Eltern wurde ein Nießbrauchsrecht eingeräumt. Dieses Nießbrauchsrecht besteht auch weiterhin. Welche Folgen ergeben sich jetzt für die Schenkungsteuer? Was passiert, wenn das Nießbrauchsrecht wegfällt (z.B. durch Tod)? Ergibt sich daraus ein neuer Tatbestand der Schenkung/Erbschaft? Wie ist dieser Vorgang dann zu bewerten? Gilt dies bereits dann, wenn ein Elternteil verstirbt, das Nießbrauchsrecht aber weiter durch den überlebenden Elternteil ausgeübt wird?
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