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Betriebsaufspaltung,Grundstück,Verwaltungsvermögen

Ein inländische, natürliche Person „V“ hält 100 % der Anteile an einer gewerblich tätigen Speditions-GmbH sowie 100 % der Anteile an einer Grundbesitz-GmbH & Co. KG. Die Grundbesitz GmbH & Co. KG vermietet den wesentlichen Teil ihres Besitzes (rd. 75 %) an die Speditions-GmbH. Die übrigen 25 % des Besitzes werden an Dritte vermietet. Nach unserer Beurteilung liegt eine Betriebsaufspaltung vor. Plan ist, dass „V“ Anteile an der Besitz-GmbH & Co. KG an seinen Sohn „S“ im Wege der vorweggenommenen Erbfolge überträgt. Die Anteile an der GmbH sollen nicht mit übertragen werden. Frage: Kann für die Übertragung die Vergünstigung des § 13a ErbStG (Verschonungsabschlag) genutzt werden – soweit der Besitz an die GmbH vermietet wird?
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