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§ 191 BewG,Sachwertfaktor,Zeitpunkt der Veröffentlichung

Es wurde ein Grundbesitzwert für Zwecke der Erbschaftsteuer festgestellt. Bewertet wurde ein Einfamilienhaus nach dem Sachwertverfahren. Die Wertzahl wurde gemäß Gutachterausschuss mit 1,26 angesetzt. Laut Rücksprache mit dem Gutachterausschuss ist die Wertzahl aber für dieses Objekt zu hoch, und die richtige Zahl wird uns in ein paar Monaten mitgeteilt. Kann der Grundbesitzwert aufgrund der vom Gutachterausschuss mitgeteilten Wertzahl angepasst werden, oder muss ein niedrigerer gemeiner Wert mit einem Wertgutachten nachgewiesen werden?
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