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§ 13a ErbStG,Kapitalerhöhung,§ 20 UmwStG

Herr H ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der L GmbH. Herr H hat einen Nachfolger für seine GmbH gefunden. Der Nachfolger B hat selbst eine Einzelfirma, die im Handelsregister (e.K.) eingetragen ist. Herr H möchte, dass Herr B seine Einzelfirma (Firmenwert ca. 75.000 €) im Weg der Kapitalerhöhung (bisher 25.000 €, Aufstockung auf 50.000 €) in seine GmbH einbringt und somit mit 50 % an der L-GmbH beteiligt ist. Herr B wird gleichzeitig auch 2. Geschäftsführer der L-GmbH. Die L-GmbH hat einen Firmenwert von ca. 300.000 €. Nach zwei Jahren wird Herr H seine restlichen 50 % GmbH-Anteile an Herrn B veräußern. Fragen: 1. Ist die Einbringung nach dem Umwandlungssteuergesetz möglich? 2. Fällt der Mehrwert aus der Übertragung (halber Firmenwert von L-GmbH 150.000 € abzgl. Einbringung Einzelfirma 50.000 €) in Höhe von 100.000 € unter § 13a ErbStG?
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