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§ 7 ErbStG,Nießbrauch,Erwerb von AV durch die Gesellschaft

Vater (V) hat zum 1.1.2022 94 % der Anteile an einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG auf seine vier Kinder im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich, aber unter Nießbrauch in voller Höhe für ihn, übertragen. Die KG möchte nunmehr ein weiteres Gebäude bauen (KG wird Bauträger) und nimmt hierzu ein Darlehen auf. Da die Gewinne und damit sämtliche Liquidität dem Vater zustehen (94 % Nießbrauch, 6 % Gesellschafterstellung) und die Kinder keine Einzahlungen zur Tilgung des Kredits leisten, sind die Tilgungen als weitere Schenkungen zu berücksichtigen? Wenn ja, gilt die Schenkung mit Aufnahme des Darlehens oder ratierlich mit der Tilgung als bewirkt? Ist der Wert des Nießbrauchs abzuziehen?
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