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Darlehen im Todesfall,Konfusion,§ 10 Abs. 3 ErbStG

Die Mutter verkauft eine ihrer Immobilien an ihren einzigen Sohn. Die Kaufpreisschuld ist zu üblichen Konditionen wie ein Darlehen zzgl. Zins in Annuitäten an die Mutter zu zahlen. Es gibt keine weiteren potentiellen Erben im Verhältnis zur Mutter. Das restliche Vermögen der Mutter wird im Todesfall an den einzigen Sohn vererbt. Die Mutter verstirbt. Das Darlehen wird Teil der Erbmasse. Der Sohn erbt somit seine eigene Darlehensschuld. Bildet das Darlehen beim Sohn einen steuerpflichtigen Erwerb oder ist das Darlehen nicht steuerbar im Sinne der Erbschaftsteuer?
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