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Feststellungsbescheid,Bestandskraft,Änderungsmöglichkeit

Eine Mandantin hat zusammen mit ihrem Mann ihrer Tante eine Immobilie abgekauft. Der Kaufpreis lag unter dem Verkehrswert, das wurde im Vertrag auch festgehalten. Im Vertrag wird auch ein Verkehrswert genannt. Die Mandantin wurde aufgefordert, eine Schenkungsteuererklärung abzugeben, und hat als Wert der Immobilie das eingetragen, was im Vertrag genannt wurde (als Differenz zwischen Verkehrswert und Kaufpreis). Am 01.07.2021 erging ein Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts auf den 25.03.2021 für Zwecke der Schenkungsteuer. Das Finanzamt hat das Vergleichswertverfahren angewendet, obwohl dies zu einem völlig unzutreffenden Ergebnis führt. Die Immobilie hatte keine Zentralheizung und das Dach war undicht. Leider hat die Mandantin, die steuerlich zu dem damaligen Zeitpunkt nicht beraten wurde, keinen Einspruch eingelegt. Mit Datum vom 25.05.2023 kam jetzt der Schenkungsteuerbescheid mit einer Zahlungsverpflichtung. Haben wir eine Chance, den Grundbesitzwertbescheid aufheben zu lassen, oder eine andere Möglichkeit, um eine Neubewertung der Immobilie zu erreichen?
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