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Vorerbe,Nacherbe,Freibetrag

Die inzwischen verstorbene Ehefrau hat Ihren Ehemann als Vorerben und die Tochter als Nacherbin benannt. Ist es noch richtig, dass in diesem Falle die Tochter ein Wahlrecht nach dem Tod des Vaters hat in Bezug auf den Freibetrag in Höhe von 400 000 € gegenüber der Mutter? Der Grund ist, dass der Vater ebenfalls ein größeres Vermögen an die Tochter vererben wird und dort der Freibetrag benötigt wird.
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