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Steuerbefreiung,§ 13a ErbStG

Unser Mandat hat land- und forstwirtschaftliches Vermögen geerbt und den Verschonungsabschlag gem. § 13a I ErbStG in Anspruch genommen. Insgesamt umfasste das Vermögen ca. 255.000 m². Ein Jahr nach dem Erbfall möchte der Erbe eine kleine Fläche von 2.500 m² verkaufen. Ist dies ein schädlicher Verkauf i.S.d. § 13a VI Nr. 2 ErbStG?
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