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Betriebsaufspaltung im Schenkungsteuerrecht,§ 13b ErbStG,Sonderbetriebsvermögen als Teil der Mitunternehmerschaft für Zwecke des Verwaltungsvermögenstests

A ist zu 100 % an der produktiven X-GmbH beteiligt. Ebenso hält A 98 % der Anteile an der Grundstücks-GmbH & Co. KG. Diese überlässt das Betriebsgrundstück an die X-GmbH. Ansonsten hat die GmbH & Co. KG keine Tätigkeit. Die Anteile von A an der X-GmbH werden im SBV bei der Grundstücks-GmbH & Co. KG verbucht. A möchte nun die beiden Beteiligungen an ihre Tochter T verschenken. Die X-GmbH besitzt umfangreiche Barmittel und Wertpapiere. Daher wäre die GmbH aufgrund der hohen Verwaltungsvermögensquote grundsätzlich nicht nach §§ 13a/13b ErbStG begünstigt. Die Grundstücks-GmbH & Co. KG hat außer dem Grundstück kein größeres Aktivvermögen, lediglich eine Darlehensverbindlichkeit gegenüber der X-GmbH. Durch Zusammenrechnen der Werte für die Verwaltungsvermögensquote der beiden Gesellschaften wäre die Übertragung wieder begünstigt, und es könnte die Optionsverschonung in Anspruch genommen werden. Fragen: 1. Ist die Buchung der Beteiligung an der X-GmbH im SBV der Grundstücksgesellschaft korrekt? 2. Ist die Zusammenrechnung der Gesellschaften für die Verwaltungsvermögensquote und damit die insgesamte Begünstigung korrekt, oder bleibt die X-GmbH nicht begünstigt?
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